Freitag, 23. Januar 2015

Fahrtkostenpauschale berechnen

Es gibt eine Tipps und Tricks, mit denen man legal Steuern sparen kann. Zu den gängigsten Möglichkeiten bei der Steuererklärung ein paar Euro vom Finanzamt zurück zu bekommen ist das Absetzen der sogenannten Fahrtkostenpauschale.

So berechnet man die Fahrtkostenpauschale

Die Fahrtkostenpauschale  wird pro Kilometer mit 0,30 Euro berechnet. Dabei gilt allerdings nur der einfache Hinweg vom Wohnort zur Arbeitsstätte. Außerdem multipliziert man die beiden Zahlen mit der Anzahl der Arbeitstag im Steuerjahr. Bei einem Weg von 20 Kilometern und ca. 250 Arbeitstagen kann man bei der Steuererklärung einen Betrag von 1500 Euro als Werbungskosten angeben. Dieser Betrag schmälert das zu versteuernde Einkommen und man bezahlt dementsprechend weniger Steuern.

Fahrtkostenpauschale nicht nur für Autofahrer

Man kann die Fahrtkostenpauschale auch von der Steuer absetzen, wenn man den Weg zu Arbeit nicht mit dem Auto zurück legt, sondern z.B. mit dem Fahrrad. Auch wenn man mit Öffentlichen Verkehsmitteln wie Bus oder Bahn in die Arbeit fährt (pendeln), hat man die Wahl ob man die tatsächlichen Kosten für die Fahrtickets abrechnen oder die Fahrtkostenpauschale anwenden möchte. Bei der exakten Abrechnung benötigt man zudem Belege und Rechnungen der einzelnen Fahrten als Nachweise für das Finanzamt. Diese Belege muss man dann mehrere Jahre in Ordnern aufbewahren. Das kann unter Umständen sehr aufwändig werden und lohnt sich nur bei sehr vielen Fahrten mit dem ÖPNV. Deswegen bietet die Fahrtkostenpauschale eine Erleichterung - sowohl für den Steuerzahler als auch für das Finanzamt. Im Zweifelsfall sollte man die tatsächlichen Ausgaben mit der Fahrtkostenpauschale vergleichen und sich für die Methode entscheiden, die von Vorteil für einen selbst ist.
Was neben der Fahrtkostenpauschale noch alles steuerlich absetzbar ist erfährst Du auf Steuertalk.de
z.B. wie Sie Handwerkerleistungen steuerlich absetzen